Kommunalrecht

Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände. Mein Anspruch ist es, Kommunalrecht anschaulich und praxisorientiert zu vermitteln.

Insbesondere werden auf Honorarbasis folgende Inhalte vermittelt:

  • Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 GG
  • Abgrenzung Privatrecht / öffentliches Recht
  • Satzungsrecht
  • die Gemeinde, ihre Einwohner und Bürger
  • Gemeinderat und Gemeinderatsarbeit
  • Recht und Pflichten des Bürgermeisters / Landrates
  • Rechtsaufsicht über die Gemeinden
  • interkommunale Zusammenarbeit
  • wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Chancen und Grenzen der Privatisierung

Die Vorlesungen beinhalten einen hohen Anteil von Übungen anhand aktueller Themenstellungen.

Referenzübersicht

  • seit 2022 Vorlesung an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (DHGE) (Thüringen)
  • seit 2022 Vorlesung am Berufsförderungswerk Dresden gGmbH
  • 09.02.2010 Berufung zum Honorarprofessor an der Staatlichen Studienakademie Sachsen durch die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
  • seit 2001 Mitglied der Prüfungskommission an der Staatlichen Studienakademie Bautzen
  • seit 1998 jährliche Vorlesungen im Studiengang „Öffentliche Wirtschaft“ bzw. „Public Management“ an der Staatlichen Studienakademie Bautzen
  • Betreuung von ca. 70 Studien- und Diplomarbeiten bzw. Bachelor- und Masterthesis

Die Vorlesungen werden bei Bedarf an das jeweilige Landesrecht angepasst