Beratung und Begleitung von Kommunen bei
der Haushaltskonsolidierung

Nach der Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den Haushaltsausgleich zum 01.01.2018 werden die Rechtsaufsichtsbehörden in den kommenden Jahren deutlich stärker auf eine ausgeglichene Ergebnisplanung und -rechnung drängen. Coronabedingte Sonderregelungen werden in absehbarer Zeit wieder aufgehoben. Wird eine Kommune zur Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes angehalten, ist dies oft ein schmerzhafter Prozess, bei dem kompetente externe Begleitung und Moderation hilfreich sein kann.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung bei der erfolgreichen Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen in mehr als einem Dutzend Kommunen.

Insbesondere werden folgende Leistungen angeboten:

  • Erarbeitung einer IST- Analyse als Ausgangsbasis der Erstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes
  • Erarbeitung von produktkonkreten Konsolidierungsvorschlägen
  • Abstimmung der Konsolidierungsunterlagen mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde
  • Vorstellung und Diskussion der Konsolidierungsvorschläge in den kommunalen Gremien
  • Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung der Konsolidierungsvorschläge durch Teilnahme an den Ratssitzungen

Zielgruppe:
Bürgermeister, Mitarbeiter der kommunalen Finanzverwaltung

Referenzübersicht (Auswahl)

  • Gemeinde Demitz-Thumitz (Erstellung eines Haushaltstrukturkonzeptes)
  • Gemeinde Bretnig-Hauswalde (Erstellung Haushaltsanalyse in Vorbereitung des Zusammenschlusses mit der Stadt Großröhrsdorf)
  • Gemeinde Spreetal (Analyse der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und Erstellung eines Haushaltstrukturkonzeptes)
  • Stadt Hoyerswerda (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Stadt Weißenberg (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Gemeinde Seiffen (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Stadt Geyer (Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Gemeinde Malschwitz (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Gemeinde Lohsa (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Gemeinde Königswartha (Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • Gemeinde Großpostwitz (Beauftragter für das Finanzwesen; Erstellung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)
  • AZV Obere Spree (Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes)